Nach der Scheidung muss das während der Ehe geschaffene Vermögen aufgeteilt werden. Es wird ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt. Ziel des Zugewinnausgleichs ist die gleichmäßige Verteilung des Vermögens auf beide Parteien. D.h. der Ehegatte, der im Vergleich zum Zeitpunkt der Eheschließung den größeren Vermögenszuwachs hat, ist dem anderen Ehegatten zum Ausgleich dieses Zugewinns verpflichtet.
Stark vereinfacht stellt sich die Rechnung so dar:
Ehefrau Ehemann
Anfangsvermögen € 2.000,- € 1.000,-
Endvermögen € 6.000,- € 10.000,-
Zugewinn € 4.000,- € 9.000,-
Zugewinndifferenz € 5.000,-
Der Ehemann hat den größeren Zugewinn erzielt und muss der Ehefrau die Hälfte der Differenz beider Zugewinne als Ausgleich zahlen, hier also € 2.500,-.
Formel:
Höherer Zugewinn minus niedrigerer Zugewinn geteilt durch 2
= Zugewinnausgleichsanspruch
Meist stellt sich der Sachverhalt jedoch nicht so einfach dar, wie im genannten Beispiel. Es stellen sich oft folgende Fragen:
Was passiert mit den gemeinsamen Schulden?
Wer bekommt die gemeinsame Wohnung?
Wie entflechten wir die gemeinsamen Konten?
Eine Trennung bringt viele Fragen und zwingend zu lösende Probleme mit sich.
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