Wie auch immer die Lebenssituation ist - Eltern bleiben Eltern!
Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, sich an den Entscheidungen, die das Kind betreffen, zu beteiligen. Sie gewährleisten damit, das sie das Aufwachsen und Gedeihen des Kindes erleben, begleiten und fördern können. Die Eltern sind und bleiben im Hinblick darauf Partner und tragen die Verantwortung und die Rechte gegenüber ihrem Kind gemeinsam.
Das Familienrecht gibt den Eltern Mittel an die Hand die Rechte und die Verantwortung wahrnehmen und durchsetzen zu können.
Das Maß aller Dinge ist dabei immer das Kindeswohl. Es begrenzt oder erweitert die Rechte der Eltern.
Die Frage der elterlichen Sorge und der Umgang mit dem Kind stellt sich meist in Trennungssituationen der Eltern. Diese Zeit ist für Kinder meist sehr schwierig und von Unsicherheit geprägt.
Eltern haben deshalb eine besondere Verantwortung gegenüber ihrem Kind, Lösungen und Wege zu finden, die im Hinblick auf das Kindeswohl für alle Beteiligten für die Zukunft tragbar sind.
Besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang auf den Umgang gelegt werden.
Beide Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind und sollten dieses Recht verantwortungsvoll und vom Kindeswohl getragen, wahrnehmen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht.
Eltern brauchen in dieser Situation Unterstützung. Wenn Sie der Meinung sind, dass der andere Elternteil seiner Verantwortung nicht gerecht wird oder aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten keine Lösungen gefunden werden, die sich am Kindeswohl orientieren oder Sie der Meinung sind, dass Sie die Rechte ihres Kindes wahrnehmen müssen, dann biete ich Ihnen die notwendige Unterstützung, außergerichtlich, aber wenn es sein muss auch vor Gericht.
In jedem Fall finden wir gemeinsam den für Sie und ihr Kind richtigen Weg!
Lassen Sie uns darüber sprechen!
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir!
Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst
Tel. 040 / 65 86 77 90
Fax 040 / 65 86 77 99
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