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Früher sagte man "wilde Ehe". Heute ist sie schon längst nicht mehr "wild" und gehört zu den alltäglichen Formen des Zusammenlebens.

 

Nur im Erbrecht ist diese Tatsache leider noch nicht angekommen. Wer nicht heiratet, hat auch keine gesetzliche Absicherung, dass betrifft sowohl die gesetzlichen Absicherungen des Familienrechtes zu Lebzeiten (Unterhalt, Witwen-/ Witwerrente), als auch das gesetzliche Erbrecht.

 

 

Möglichkeiten der erbrechtlichen Absicherung

 

Natürlich kann jeder für sich ein Testament machen und den Partner darüber absichern und ihm etwas vererben.

 

Das gemeinschaftliche Testament oder Berliner Testament steht unverheirateten Paaren jedoch nicht offen. Die einzige Möglichkeit gemeinsam Vorsorge mit gegenseitiger Absicherungzu treffen ist der Abschluss eines Erbvertrages.

 

Partner können sich mit Hilfe des Erbvertrages gegenseitig bedenken und bespielsweise gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Die Kinder können ebenfalls Vertragspartner werden.

 

In einem Erbvertrag getroffene Regelungen sind für beide Seiten verbindlich. Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen der Erbvertrag allein geändert oder aufgehoben werden kann. Damit sind beide Seiten abgesichert.

 

Für den Fall einer Trennung können jedoch Rücktrittsklauseln vereinbart werden. Wenn beide Partner gemeinsam den Erbvertrag auflösen möchten, kann dies durch einen Aufhebungsvertrag vor einem Notar erfolgen.

 

 

Vermächtnisse, Wohnrechte

 

Weitere erbrechtliche Möglichkeiten den Partner abzusichern sind beispielsweise Vermächtnisse oder die Eintragung eines Wohnrechtes bei gemeinsam genutzten Immobilien die nur im Eigentum eines Partners stehen.

 

 

Steuerbelastung für Unverheiratete

 

Ein weiterer gesetzlicher Nachteil besteht für Unverheiratete in Bezug auf die Erbschaftsteuer. Verheiratete und Kinder steht im Erbfall ein hoher Freibetrag zu. Unverheiratete fallen in die schlechteste Steuerklasse III und haben lediglich einen Freibetrag von € 20.000,- . Ist der geerbte Wert höher, fällt Erbschaftsteuer in Höhe von 30 % an. 

 

 

Die verschiedenen erbrechtlichen Lösungen erläutere ich Ihnen ausführlich in einem gemeinsamen Gespräch. 

 

 

Sie möchten ein Testament errichten, um Ihren Partner abzusichern?

Ich helfe Ihnen gern weiter!

Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst

Tel. 040 / 65 86 77 90

Fax 040 / 65 86 77 99

ra-krause-pfingst@alice.de

 

 

 

Kanzlei am Rothenbaum
Rechtsanwältin
Anke Krause-Pfingst

 

Hansastraße 9  

20149 Hamburg

 

(gegenüber der Tennisanlage Rothenbaum)

               

Tel. 040 / 65 86 77 90

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