Beim Erben wird es ungerecht ...
Patchworkfamilien
Das deutsche Erbrecht kennt keine Patchwork-Familien, d.h. Familien in denen mindestens ein Partner ein Kind in eine neue Lebensgemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft einbringt.
Mittlerweile ist jede siebte Familie in Deutschland eine „Stieffamilie“, in die die Partner Kinder aus früheren Beziehungen mitbringen.
In dieser Konstellation kann das gesetzliche Erbrecht zu bösen und ungewollten Überraschungen führen.
Kein gesetzliches Erbrecht - für nicht verheiratete Partner
und
für Stiefkinder!
Um das zu vermeiden, hilft nur die Erstellung eines Testamentes!
Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst
Tel. 040 / 65 86 77 90
Fax 040 / 65 86 77 99
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