Nicht mehr gemeinsam ...
... vielleicht muss das so sein!
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander, aber auch gegenüber außenstehenden Personen.
Ziele könnten hier sein
die Trennung oder die Scheidung der Ehe
eine Vermögensaufteilung, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird,
eine Unterhaltsregelung für Ehepartner und Kinder, die sich an der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit orientiert sowie eine angemessene Beteiligung an der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorge.
eine Umgangsregelung, die ein gutes Miteinander ermöglicht und Eltern Eltern bleiben lässt
Mit Hilfe des Familienrechtes wird auch den schwächeren Parteien die Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den anderen Familienmitgliedern ermöglicht.