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          Wie soll es sein ... 

                     ... wenn ich selbst nicht kann?

Vorsorgeberatung

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder das Nachlassen der geistigen Kräfte ...

 

Sie haben immer alles selbst geregelt, aber es kann der Zeitpunkt kommen, dass Sie sich nicht mehr allein um Ihre Angelegenheiten kümmern können. Was dann ?

 

Für diese Situation sollten sie sich gedanklich und in der Folge auch tatsächlich mit diesen Fragen befassen:

 

- Wenn ich plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen bin, was wird dann?

 

- Konkret - wer entscheidet an meiner Stelle und handelt für mich?

 

- Wie kann ich erreichen, dass dann auch mein Wille beachtet wird?

 

Noch genauer gefragt:

 

- Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten?

 

- Wer erledigt die notwendigen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?

 

- Wenn ich ambulante Hilfe benötige, wer sucht und organisiert diese?

 

- Wenn ich nicht mehr allein leben kann, wer sucht einen Platz im Senioren-       und             Pflegeheim und berücksichtigt dabei meine persönlichen Bedürfnisse?

 

- Wer regelt für mich die Kündigung von Wohnung, Telefonanschluss, Versicherungen, etc.?

 

- Wer kümmert sich um meine Kinder?

 

- Was wird mit meinem digitalen Nachlass?

 

Es muss auch bedacht werden:

 

- Welche ärztliche Versorgung möchte ich?

 

- Wer entscheidet bei medizinischen Maßnahmen und Operationen, wenn ich es nicht selbst kann?

 

- Wer kennt meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse und versucht diese dann umzusetzen oder zur Geltung zu bringen?

 

 

Können Sie diese Fragen so beantworten, dass

 

- diejenigen für Sie sorgen (können), denen Sie vertrauen und die wissen, wie Sie entscheiden würden

 

- Ihre Vertrauensperson die Vollmacht erhält, alles Notwendige, auch finanzieller Art, für Sie zu veranlassen

 

Regelungsmöglichkeiten sind dafür die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung sowie einer  

 

Sicherlich finden Sie im Internet viele Formularmuster für Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, eine schier unübersichtliche Vielfalt. Helfen diese Ihnen weiter oder bleiben trotzdem wichtige Fragen ungeklärt? 

 

 

- Brauche ich eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung?

 

- Habe ich alles Notwendige mit den Banken geregelt, auch für die Zeit nach meinem Tod?

 

- Welche Bedeutung und Möglichkeiten hat eine Betreuung?

 

- Welche Bereiche meines Lebens sollte die Vorsorgevollmacht abdecken? 

 

- Kann oder muss ich eine Sorgerechtsverfügung für meine Kinder aufsetzen?

 

- Muss ich mich überhaupt um meinen digitalen Nachlass kümmern?

 

 

Individuelle Wünsche und Regelungen bedürfen einer individuellen Betreuung.

 

 

Rufen Sie mich gern zur Vereinbarung eines Termins an:

 

Kontakt:

Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst

Tel. 040 / 65 86 77 90

Fax 040 / 65 86 77 99

ra-krause-pfingst@alice.de

   

Hansastraße 9, 20149 Hamburg

 

   

Kanzlei am Rothenbaum
Rechtsanwältin
Anke Krause-Pfingst

 

Hansastraße 9  

20149 Hamburg

 

(gegenüber der Tennisanlage Rothenbaum)

               

Tel. 040 / 65 86 77 90

Fax 040 / 65 86 77 99

E-Mail: ra-krause-pfingst@alice.de

                 

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