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Eine entscheidende Frage !

 

Will ich das alles medizinisch Sinnvolle und Mögliche getan wird ...

                                      oder

 

befürchte ich, dass man mich unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt ...

Die Auseinandersetzung mit existentiellen Fragen, wie Krankheit, Leiden und Sterben, ist sicher nicht einfach. Dennoch ist diese notwendig, um sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen im Ernstfall klar zu werden. 

 

Bei der Beantwortung der gestellten Fragen müssen Sie sich daher bewusst sein, dass ein Behandlungsverzicht bedeuten kann, auf ein Weiterleben zu verzichten. Andererseits kann die Entscheidung für eine Therapiefortsetzung möglicherweise auch zu einem Leben in Abhängigkeit und Fremdbestimmung führen.

 

Mit einer Patientenverfügung können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung ausüben und damit weiterhin Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, selbst wenn Sie zu diesem Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig sind. Die Patientenverfügung hilft in schwierigen Situationen auch den Ärzten, Ihren Angehörigen oder den von Ihnen bevollmächtigten Personen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln und in Ihrem Sinne zu handeln.

 

Eine Patientenverfügung sollte präzise und individuell formuliert sein, in Schriftform verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder notariell unterzeichnet werden. 

 

Wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, dann ist es sinnvoll einen Hinweis bei sich zu tragen, wo sich diese Patientenverfügung befindet bzw. aufbewahrt wird. 

 

Neben einer Patientenverfügung ist als weitere Vorsorgemassnahme eine Vorsorgevollmacht            und/oder eine Betreuungsverfügung dringend anzuraten. 

Der BGH hat im Juli 2016 ein weitreichendes Urteil zu den Anforderungen für die Gültigkeit von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gefällt (AZ XII ZB 61/16). Demnach erfüllen die bislang üblichen Formulierungen in der überwiegenden Mehrzahl nicht die gestellten Anforderungen. Aktuell ist davon auszugehen, dass faktisch ein Großteil der derzeit in Umlauf befindlichen Dokumente nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt und daher ungültig ist. Problematisch ist die Verwendung vorgefertigter Formulare oder Auswahl-Ankreuzbögen mangels individueller Anpassbarkeit und nachträglicher Manipulierbarkeit.   

Aus diesen Gründen erarbeite ich mit Ihnen Ihre ganz individuelle Patientenverfügung nach einem schriftlichem und mündlichen Interview, indem Ihre persönlichen Wertevorstellungen und Einstellungen zum Leben, sowie konkrete Behandlungswünsche für den Ernstfall detailliert berücksichtigt werden.  

Darüber hinaus erhalten Sie bei mir exklusiv den Service, die Formulierungen in Ihrer individuellen Patientenverfügung noch vor der endgültigen Abfassung durch einen erfahrenen Notarzt und Facharzt für Intensiv- und Palliativmedizin medizinisch überprüfen und unterzeichnen zu lassen, um die medizinische Brauchbarkeit und juristische Durchsetzbarkeit im Ernstfall weiter zu verbessern.

 

 

 

 

 

 

 

Kanzlei am Rothenbaum
Rechtsanwältin
Anke Krause-Pfingst

 

Hansastraße 9  

20149 Hamburg

 

(gegenüber der Tennisanlage Rothenbaum)

               

Tel. 040 / 65 86 77 90

Fax 040 / 65 86 77 99

E-Mail: ra-krause-pfingst@alice.de

                 

Anwohnerparkzone/

Parkscheinautomaten € 3,-/h

 

U1 - U-Bahnstation Hallerstraße  

2 min Fußweg

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