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Haben Sie auch an den

                digitalen Nachlass gedacht?

Digitaler Nachlass

 

Digitaler Nachlass - was ist das?

 

Digitaler Nachlass oder Digitales Erbe ist die Gesamtheit der Benutzerkonten und Daten im Internet sowie auf Heimrechnern und deren Datenträgern verwahrte elektronische Daten, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben.

 

 

Digitaler Nachlass - gibt es überhaupt einen Regelungsbedarf?

 

In allen Bereichen des täglichen Lebens nehmen die Aktivitäten im Netz zu und leicht verliert man selber den Überblick über seine zahlreichen digitalen Nutzer-Konten und Passwörter. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken zu machen und verläßlich zu regeln, was mit den Verträgen über e-mail-Konten, Internethandel, Streamingdienste, Pay TV, Online Portalen, Cloud Services, sozialen Netzwerken, etc. nach Ihrem Tod passieren soll.

 

 

Die Zusammenstellung dieser elektronischen Daten hilft Ihnen nicht nur den Überblick über die eigenen zahlreichen vertraglichen Verpflichtungen zu behalten, sondern erleichtert es auch den Hinterbliebenen, bestehende Verträge zu kündigen, laufende Aktionen zu beenden, etc. Nicht zuletzt entscheiden Sie damit auch darüber, welche Person Ihres Vertrauens Einblick in Ihre digitale Welt erhält. 

 

 

  • Stellen Sie Ihre Nutzer-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten in einer Liste in elektronischer Form zusammen. Halten Sie diese Liste möglichst aktuell, ergänzen Sie sie um neue Accounts oder entfernen Sie gelöschte Accounts. Verwenden Sie dafür die vorbereitete Liste als Leitfaden                                                                                              

  • Speichern Sie diese auf einem externen Speichermedium, beispielsweise einem USB-Stick.

  • Das Speichermedium sollte seinerseits wieder passwortgeschützt (Masterpasswort) sein.

  • Das "Masterpasswort", welches sich im Gegensatz zu anderen Passwörtern, nicht allzuoft ändern wird, könnte der Bevollmächtigte erhalten oder beim Notar niedergeschrieben werden.

  • Der Bevollmächtigte sollte auch Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Speichermediums haben.

 

Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Auflistung jederzeit geändert werden kann und selbst   wenn ein Unbefugter das Speichermedium finden würde, kann er es mangels Masterpasswort nicht nutzen. Die Weitergabe des Masterpasswortes sollte aufgrund der sensiblen Daten nur an eine Person erfolgen, die Ihr absolutes Vertrauen geniesst.

 

 

Schreiben Sie jedoch niemals Passwörter oder das Masterpasswort in Ihr Testament oder Ihre allgemeine Vorsorgevollmacht. Da diese Dokumente entweder beim Nachlassgericht oder gegenüber anderen zahlreichen Behörden vorgelegt werden und damit eine große Anzahl von Unberechtigten Kenntnis  erhalten würden. 

 

 

Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer handschriftlichen, datierten und unterschriebenen Vollmacht fest, wer sich nach Ihrem Tod um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. 

 

Achtung! Bei laienhaften Formulierungen besteht die Gefahr, dass das Schriftstück fälschlicherweise als Testament gewertet und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Es entsteht sonst das oben beschriebene Problem, dass eine unbestimmte Anzahl unberechtigter Personen möglicherweise Kenntnis über Ihre sensiblen Daten erlangt.

 

 

In dieser Vollmacht sollten genaue Regelungen enthalten sein über:

 

welche Daten sollen gelöscht werden;

 

wer soll bspw. Ihre Fotos, besondere Dokumente etc. erhalten;

 

was soll mit Ihren Accounts in sozialen Netzwerken geschehen;

 

wer soll die Endgeräte (Smartphone, Tablets, Computer) erhalten und was soll mit den daraufgespeicherten Daten passieren;

 

 

Verfahren Sie mit dieser Vollmacht ähnlich wie mit Ihren anderen Vorsorgedokumenten oder übergeben Sie sie Ihrer Vertrauensperson und informieren Sie auch Ihre Familie darüber, dass Sie Festlegungen zu Ihrem digitalen Nachlass getroffen haben. 

 

 

Die Sicherheit von Firmen, die kommerzielle Nachlassverwaltung anbieten, kann nicht beurteilt werden und wird deshalb hier auch nicht empfohlen. Es sollten jedoch an diese Firmen niemals Passwörter herausgegeben werden, ebenso ist abzuraten von der Übergabe von Endgeräten zwecks Durchsuchung nach digitalem Nachlass. Es kann dabei nicht sicher verhindert werden, dass sensible Daten an Unbefugte geraten.

 

 

Das Thema - digitaler Nachlass - kann in einer allgemeinen Vorsorgeberatung bearbeitet und schriftlich aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Links sollen bei der Bearbeitung und Abwicklung des digitalen Nachlasses helfen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie möchten nicht nur Ihren digitalen Nachlass regeln, sondern eine umfassende Vorsorgeberatung?
Rufen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Termin!
 
Telefon: 040 / 65 86 77 90

Kanzlei am Rothenbaum
Rechtsanwältin
Anke Krause-Pfingst

 

Hansastraße 9  

20149 Hamburg

 

(gegenüber der Tennisanlage Rothenbaum)

               

Tel. 040 / 65 86 77 90

Fax 040 / 65 86 77 99

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